Schülerfirma und Umsatzsteuer


Schülerfirma und Umsatzsteuer

07.12.2022

Schülerfirmen müssen spätestens ab dem 1.1 2023 eine Umsatzsteuererklärung verpflichtend abgeben.

Bei einer Schülerfirma handelt es sich aufgrund ihrer pädagogischen Zielsetzung grundsätzlich um eine schulische Veranstaltung, in deren Rahmen Schülerinnen und Schüler Produkte herstellen und an Dritte verkaufen bzw. Dienstleistungen anbieten.

 

Schülerfirmen sind somit ein eigenständiger Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzest und müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben. (Bayerisches Landesamt für Steuern)

 

Unter den Voraussetzungen des § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), muss man auch eine Erklärung abgeben, aber es  wird keine Umsatzsteuer erhoben.


Problem erkannt und die Lösung

Der gemeinnützige Verein Albert - Einfach lernen e.V. übernimmt die Trägerschaft für die Schülerfirma und erledigt die Buchhaltung und die Kommunikation mit dem Finanzamt.

 

 

 

Dadurch das wir schon mehrere Schülerfirmen in unserem Netzwerk betreuen, wird auf jeden Umsatz der Schülerfirma, eine steuerbegünstigte Umsatzsteuer von 7% vom Finanzamt erhoben. 

 

Mehr Detaillierte Informationen folgen oder benutzen sie das Kontaktformular.