Schülerfirma Träger
Schülerfirma

Projekte

 

Schülerfirma HelmisFood Helmholtz Oberschule Leipzig

Schülerfirma MonteFood Montessori Schule Leipzig

Schülerfirma Die Tüte Quartiersschule Leipzig

Schülergenossenschaft Schule am Palmengarten Leipzig

Schülerfirma Robert Kiosk Robert Blum Schule - Berufliches Schulzentrum Leipzig

Schülerfirma

Kostenlose Beratung und Trägerschaft von Schülerfirmen in ganz Deutschland. Wir übernehmen als Trägerverein die Buchhaltung und Kommunikation mit dem Finanzamt. Dadurch haben die Projektleiter keine Probleme mit den Behörden.


Was kann Albert - Einfach lernen e.V. als Trägerverein?

Als gemeinnütziger Verein haben wir seit 2014 für mehrere Schulen in Leipzig die Trägerschaft und bei Bedarf auch die Projektleitung übernommen. Aktuell sind es 5 Schülerfirmen.

Durch viele Gespräche haben wir mitbekommen, dass es zwar Interesse an der Gründung einer Schülerfirma gibt,  sich aber Probleme bei der Organisation und der Trägerschaft ergeben.

Wir bieten daher ab sofort die kostenlose Zusammenarbeit für Neugründungen und bestehende Schülerfirmen in ganz Deutschland an. Wir möchten das gute Konzept " Wirtschaft in die Schule " vorantreiben und mit unseren Erfahrungen diese rechtssicher machen.

Bei Interesse bitte das Kontaktformular benutzen.


Welche rechtlichen Grundlagen muss ich als Schülerfirma beachten?

Neben der rechtlichen- und steuerrechtlichen Absicherung sollte mit dem Träger auch der Versicherungsschutz besprochen werden. Je nach Geschäftsidee könnte eine erweiterte Haftpflicht- und Produkthaftpflichtversicherung in Betracht kommen.

Für die Schülerfirma gelten die Bestimmungen zum Arbeit- und Unfallschutz. Darüber hinaus müssen die Jugendschutz- und Brandschutzbestimmungen beachtet werden. Außerdem gibt es abhängig von der Geschäftsidee spezielle Reglungen, etwa die Hygienebestimmungen.


Brauche ich als Schülerfirma einen Träger?

Wenn die Schülerfirma von der Schulleitung als Schulprojekt anerkannt wird, bietet die Schule einen Schutzraum für die Aktivitäten der Schülerfirma.

Für die rechtliche und steuerrechtliche Absicherung braucht die Schülerfirma einen rechtsfähigen Träger. Das kann nicht die Schule sein.

Das kann ein Träger- oder Förderverein, aber auch eine Privatperson sein.

Dafür muss eine Kooperationsvereinbarung mit dem Träger geschlossen werden.


Wie finde ich einen Träger für die Schülerfirma?

Ihr könnt euren Schulförderverein oder eine Erwachsene Person fragen, ob diese für eure Schülerfirma Träger werden wollen. Diese Aufgabe hat aber auch erhebliche rechtliche- und steuerrechtliche Verpflichtungen. Exakte Buchführung für die Steuererklärung an das Finanzamt. z.B. UStE, UVA, ESt, KöSt, GewSt, EÜR, u.a. Die Verantwortung für alle notwendigen Versicherungen, Bestimmungen und die rechtlichen Regelungen übernimmt der Träger.

Ohne einen externen Steuerberater und Rechtsanwalt trauen sich viele potentielle Träger diese Verantwortung nicht zu. Leider kommen aus unserer Erfahrung viele Schülerfirmen dadurch nicht zu Stande oder schlimmer, diese werden trotzdem gestartet und handeln rechtswidrig ohne Träger.


Was ist eine Schülerfirma?

Der Begriff Schülerfirma ist nicht allgemein verbindlich definiert und die Projektpraxis vielgestaltig.

Schülerfirmen sind eine besondere Form von schulischer Projektarbeit, schwerpunktmäßig außer unterrichtlich und Klassenstufen übergreifend im pädagogischen Schutzraum Schule, die sich an echten Unternehmen orientieren. Sie sind keine realen Wirtschaftsunternehmen. Unter dem rechtlichen Dach der Schule erwerben Kinder und Jugendliche wichtige Kompetenzen, um eigenverantwortlich zu handeln.


Wie gründe ich eine Schülerfirma?

  1. Gründungsteam: Wenn mehrere Schüler sagen, wir haben eine Idee und wollen es probieren, kann es beginnen.
  2. Unterstützer: Ihr müsst einen Projektleiter finden, der sich zutraut euch zu beraten und Erfahrung im komplexen Aufbau einer Schülerfirma hat. Das können auch schul-externe Unterstützer sein.
  3. Schulleitung: Die Schulleitung solltet ihr von eurer Idee überzeugen, damit diese eure Schülerfirma als Schulprojekt anerkennt und unterstützt.
  4. Träger: Für die rechts- und steuerrechtliche Absicherung braucht die Schülerfirma einen rechtsfähigen Träger. Das kann nicht die Schule sein. Mehr Infos - siehe oben.